Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 13:11 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905

Und wenn ja, hat man Dir dann tatsächlich erzählt, da Du das laufen lassen sollst, 'das nimmt dann schon alles seinen sozialistischen Gang' ?

Meine Güte. Der TE hat entgegen seiner Absicht die alte Bahncard nicht fristgerecht gekündigt. Natürlich ist das sein Fehler.

Dass man aber ein System im Sinne der Verbraucher gegen unbeabsichtigte Fehler robuster macht, ist außerhalb dieses Forums ein sehr normaler Vorgang. Nicht alle mögen dies, manche nennen es Gängelung, aber oft wird zumindest Jahre später eingesehen, dass dies gar nicht so schlecht ist.

Man war eigentlich auch selbst schuld, wenn man beim Onlinekauf auf der letzten Seite eine standardmäßig aktivierte Checkbox übersehen hat und somit eine zusätzliche Dienstleistung gekauft hat, die man gar nicht haben wollte. Wenn man die AGBs nicht richtig gelesen hat und dabei von einer absurden Regelung überrascht wurde. Wenn man auf einen "OK"-Button geklickt hat und damit entgegen der Erwartung einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, usw. All dies ist inzwischen Gegenstand von Verbraucherschutzregelungen, und das hat m.E. nichts damit zu tun, dass die Verbraucher ihre "Fehler" auf andere abwälzen wollen, sondern dass gesichert wird, dass die Verbraucher genau die Dienstleistungen bekommen und bestellen, die sie wirklich haben wollen, und nicht weil sie eine Checkbox übersehen, einen falschen Button geklickt, oder eben eine Kündigung vergessen haben. Auch wenn bei all dem natürlich der Fehler einzig und allein beim Verbraucher liegt.

Und genau das sollte auch für die Bahncard anwendbar sein. Sollte jemand nach einem Jahr Laufzeit keine Verlängerung wünschen, kann er natürlich kündigen - aber es ist schon okay zu verhindern, dass er nicht ein ganzes weiteres Jahr drin hängt, wenn er dies nicht wollte. Andere Meinungen sind hier aber selbstverständlich erlaubt.


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