BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs. (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 09:27 (vor 212 Tagen) @ Garfield_1905

Du bekommst hier ja viel Gegenwind und Häme, (...)


Völiig zu Recht !

Mag man so sehen, ich finde es eher unangemessen, kenne aber vermutlich die offenbar vielen Vorgeschichten nicht. Egal.

Es gibt gleich mehrere Argumentationsoptionen, die für dich sprechen. Zum einen ist dies das Gesetz für faire Verbraucherverträge, nach der ein solcher Verbrauchervertrag sich nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern darf, sondern in einen unbefristeten Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist umwandeln muss. Dies wäre eine Möglichkeit für dich, auf die Kündigung der alten Bahncard zu bestehen.


Was ist mit der Tatsache, das er vor Kauf einer BC die Laufzeit kannte ?

Spielt in diesem Kontext keine Rolle. Auch bei einem Handyvertrag oder Vertrag für das Fitnessstudio kennst du die Bedingungen ja, wenn du den Vertrag abschließt. Das Gesetz soll Verbraucher vor überraschend sich verlängernden Verträgen schützen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass dieses Gesetz auch für Bahncards einschlägig ist, und gehe davon aus, dass es irgendwann ein entsprechendes Urteil dazu geben wird. Das führt dann vermutlich dazu, dass Bahncards entweder nach einem Jahr auslaufen und neu abgeschlossen werden müssen, oder nach einem Jahr dann unbestimmt weiterlaufen und jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Letzteres hielte ich für sehr verbraucherfreundlich und sehe keinen Nachteil der Bahn darin. Die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ist kein Problem.

Die Bahn sieht das anders, eine juristische Entscheidung steht noch aus. Der Themenstarter könnte diese ja herbeiführen...


Darüber hinaus gibt es weitere, etwas komplexere Optionen, mit denen du den neuen Vertragsabschluss anfechten kannst, denn es ist klar, dass zwei gleichwertige, parallele Bahncards zu besitzen, ein Irrtum sein muss, und die Verantwortung beim Anbieter liegt, diesen Irrtum zu erkennen.


Diesen Parapgraphen musst Du mir bitte nennen.

Das ist zugegeben etwas komplexer, aber ich sehe hier tatsächlich einen seltenen Fall der Anfechtung wegen Irrtums für einschlägig (zumindest möglicherweise), wobei die Chance vermutlich vergangen ist, weil der TE seinen Irrtum nicht unverzüglich erklärt hat (oder hat er? Hat er sich schon an die Bahn gewendet oder nicht?)

Es können aber noch weitere Gesetze in Frage kommen, bspw. das AGB-Recht. Ich hielte es für eine nachvollziehbare Auslegung, dass es in der Verantwortung des Anbieters gegenüber einem Verbraucher liegt, zu verhindern, dass dieser eine identische Bahncard doppelt abschließt, da es sich hierbei offensichtlich um einen Irrtum handeln muss.

Ist aber etwas spekulativ und ob man sich mit dieser Ansicht durchsetzen würde, ist zugegebenermaßen fraglich, aber möglich.

Gesetze kannst Du Dir gern selbst raussuchen, im Wesentlichen steht's im BGB (Anfechtung wegen Irrtums ist 119 BGB, das AGB-Recht irgendwo um 307 BGB wenn ich mich nicht täusche)

Vielleicht wäre sogar Bezug auf 242 BGB möglich. Da wird es jetzt aber doch etwas dünn, gebe ich zu. Es könnte aber eine Ansicht sein, dass der Verkauf einer personengebundenen Rabattkarte nicht doppelt an einen Verbraucher erfolgen kann, so wie ein Fitnessstudio auch nicht einem Verbraucher einen identischen Fitnessstudiovertrag doppelt verkaufen kann. Keine Ahnung, ob es da Referenzentscheidungen gibt.

Es liegt an dir, ob du das Kostenrisiko für 70 Euro eingehst, aber deine Chancen stehen hier nicht schlecht, auch wenn die Bahn sich juristisch mit aller Macht wehren wird. Vielleicht kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die sich da meines Wissens bereits in einem Rechtsstreit mit der Bahn befindet.


Viel Spaß beim Rechtsstreit.

Finde ich einen ziemlich unpassenden Kommentar. Ich würde es für 70 Euro nicht machen und als dumm gelaufen abtun (zumal ich die Kulanz-Chancen für sehr hoch halte?), aber wer hier trotz einer moralischen eigenen Schuld einen Rechtsanspruch sieht, darf ihn selbstverständlich auch durchsetzen. Da der Streitwert überschaubar ist, wäre es auch das Kostenrisiko - man müsste ggf. nur einen Anwalt finden, der das Mandat annimmt, aber da gibt es einige Kanzleien, die sich auf genau solche Fälle spezialisiert haben und sehr effizient bearbeiten. Dann - warum nicht?

Ich denke aber, dass deine Chancen auf Kulanz ganz ohne juristische Bewertung recht hoch sind.


Ich sehe das anders, denn auf mein Argument aus einem vorherigen Beitrag gehst Du gar nicht ein. Er hat die zweite BC in einem Reisezentrum gekauft (in Worten: Reisezentrum) gekauft. Hätte er dort eine einzige, für mich völlig logische, Frage gestellt ('Was ist mit der anderen BC ?') wäre dieser ganze Beitragsstrang mit dem juristischen Hickhack und dem Gejaule gar nicht nötig.

Ob die Chancen auf Kulanz hoch sind oder nicht, kann man gern anders sehen, das entscheidet allein die Bahn. Kulanz bedeutet ja eben: Die Bahn hat nichts (juristisch relevantes) falsch gemacht, kommt dem Kunden aber dennoch entgegen. Das wäre hier m.E. ein absolut gutes Beispiel, wo Kulanz angemessen wäre - auch wenn man die Meinung vertritt, dass der Kunde hier dumm war und die Bahn alles richtig gemacht hat.

Man darf aber auch die Meinung vertreten, dass es die Aufgabe eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ist, ihn auf einen bereits bestehenden Vertrag hinzuweisen.

Versuch doch mal, einen zweiten Stromvertrag für deine Wohnung abzuschließen - geht nicht. Oder sag Deinem Fitnessstudio, dass du einen zweiten SuperSportPlus-Tarif für dich selbst abschließen willst. Oder schließ einen zweiten Mobilfunkvertrag auf dieselbe Handynummer ab.

Alles wäre irgendwie eigene Dummheit des Verbrauchers, aber aus guten Gründen gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die es dem Anbieter klar vorschreiben, technische Maßnahmen zu erlassen, dass soetwas nicht möglich ist. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Auslegung bei einer identischen Bahncard nicht anders ausfällt.

Mir wird schlecht, wenn Leute glauben, unheimlich pfiffig zu sein und ein paar Euro sparen zu können und dabei die einfachsten Verhaltensweisen außer Acht lassen. Und wenn das schief geht, dann wird hier im ICE - Forum geschimpft und gejault.

Ganz schön moralisierend.


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