Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Samstag, 30.11.2024, 19:52 (vor 47 Tagen) @ ICE920

Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen

Da bin ich genau Deiner Meinung.
Hier ging es letztlich darum ob es eine "Pflicht zur Nutzung einer früheren Verbindung" gibt (z.B. RE statt ICE), wenn dadurch die Verspätung unter +60 ist.
Hier wäre es natürlich Verschulden des Reisenden, wenn erst durch seine Zugwahl die Verspätung auf über 60 Minuten ansteigt.

Verpasse ich meinen (ICE-)Anschluss und mit dem nächstmöglichen NV-Zug wäre ich mit +65 am Ziel, dann kann ich auch einen späteren ICE nehmen mit dem ich mit +80 ankomme. Die Entschädigung von 25% stünde mir zu.

Wäre ich mit dem nächsten Regionalzug aber mit +40 am Ziel und ich nutze den nächsten ICE der mich mit +65 ankommen lässt, dann sind die mehr als 60 Minuten Verschulden des Reisenden.


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