Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 21:15 (vor 18 Tagen) @ Andi M

Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie...

Das ist richtig.
Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden. Da außerdem vor Inkrafttreten der neuen EVO bei mehr als 20 Minuten Verspätung auch Fernverkehrstickets erstattet wurden, war es durchaus mehr als nur Sport.

Inzwischen gilt nicht nur eine neue EVO, sondern die Beförderungsbedingungen wurden dahingehend geändert, dass bei Zeitkarten (also auch beim D-Ticket) Fahrgastrechteanträge nicht mehr online eingereicht werden können.

Als ich die D-Ticket FGR-Anträge noch online eingereicht habe, habe ich in der Regel 4-6 Anträge auf einmal eingereicht. In der Regel gab es drei Standardantworten:

Bei Punkt 2 und 3 hab ich dann telefonisch Beschwerde/Widerspruch eingereicht. Das ging problemlos und zügig, danach wurde jede Entschädigung auch ausgezahlt.

Inzwischen habe ich mir eine Tabellenkalkulation geschrieben, in die ich die Verspätungen eintrage und die dann ein fertig ausgefülltes Fahrgastrechteformular ausgibt. Auch hier reiche ich immer 4-6 Formulare gemeinsam in einem Umschlag ein.
Trotzdem kommt ab und zu, ich benötige mehrere Verspätungen, damit die 4 € Grenze überschritten wird. Dann rufe ich an und dann funktioniert es.

Positive Erfahrungen hab ich öfter gemacht. Telefonische Widersprüche funktionieren schnell und zuverlässig.
Für einen letzten Montag ausgefallenen Zug (ICE nicht D-Ticket) hatte ich tatsächlich Dienstag die Erstattung erhalten.

Meine Erfahrung ist auch, das Erstattungen besser und schneller funktionieren als Entschädigungen.


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