Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 22:59 (vor 18 Tagen) @ Barzahlung

Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.


Früher bekam man bei Sammelanträgen noch jeweils einen Brief mit einer großen Tabelle. Da war alles drin erfasst. Fahrpreisentschädigungen, PKW-Pauschalen, Zusatzfahrkarten.

Ich hab daher im August 2022 zum Monatsende alle ICE-Fälle mit dem 9-Euro-Ticket in einem Sammelantrag gestellt. Da kamen allerdings schon die Einzelbriefe.

Beim ersten Sammelantrag zum D-Ticket hatte ich auch einen (1!) Brief mit Tabelle erwartet. Es wurden 6 Verspätungen gemeinsam online eingereicht. Als Antwort kamen 6 Briefe. 4x Entschädigung, 2x Ablehnung. Nach telefon. Widerspruch kamen nochmal 2 Briefe und die fehlenden Entschädigungen. Also 8x0,85€=6,80€ Porto + 6 Banküberweisungen.

Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden.


Genau. Zum Startzeitpunkt im Mai 2023 war es möglich bei den DTV-Deutschlandtickets. Der Einkauf war dann im Kundenkonto unter Meine Reisen gelistet und das Online-Antragsformular dort abrufbar.
Nur wenige Wochen später hat man die Bestellmaske auf bahn.de dann auf die Verbundlogik abgeändert. Bei den hierüber bestellten Deutschlandtickets ist kein Kundenkonto-Antrag möglich.

Tasächlich hatte ich das D-Ticket gleich zu Beginn abonniert (April 2023 für Mai). Da hatte ich eine "normale" Auftragnummer über die die FGR-Anträge gestellt werden konnten. Später war nur noch die Abo-Nr. zu sehen. Die Auftragsnummer konnte aber unter Meine Reisen gefunden werden.

Da diese "Reise" mittlerweile mehr als 14 Monate zurückliegt, wird der Auftrag nicht mehr angezeigt (auch wenn das Abo bei manchen Fahrästen ggf. noch aktiv ist), sodass zur Zeit überhaupt niemand mehr in der Lage sein dürfte, Online-Anträge mit einem DB-DTV-Deutschlandticket zu stellen.

Das D-Ticket ist nicht mehr nur nicht in der Buchungsrückschau zu finden. Auch die Beförderungsbedingungen hat die Bahn geändert und mit der Tarifbekanntmachung 16/2024 die digitale Beantragung von Fahrgastrechten (13.4. BB) gestrichen. Seit 9.06.2024 ist die digitale Beantragung von Fahrgastrechten für Zeitkarten bedingungsgemäß ausgeschlossen.

Ich habe es bisher meistens trotzdem bereut, die Zeit investiert zu haben, weil die unzähligen Rückfragen nach Ticketkopie, Preisnachweis etc. zwecks Verzögerung einfach zu viel des Guten sind.

Ich nutze dazu gerne Bahnfahrten. Für die Verspätungen hab ich eine Tabellenkalkulation erstellt, in die ich nur noch die Eckdaten eingebe (Tablet im Zug) und ein druckfertiges Fahrgastrechteformular wird als PDF ausgegeben. Wenn 4-6 Verspätungen zusammengekommen sind, dann drucke ich sie aus und stecke sie in einem FGR Umschlag. Es ist Sport und wohl auch ein klein wenig Trotz.


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