Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 20:44 (vor 16 Tagen) @ ICE920

...Dazu fällt mir auf, dass die Anträge offenbar mit einer großen Portion Kulanz bearbeitet werden. Beispiel: In der letzten Woche habe ich meinen Anschluss zum Zielbahnhof verpasst. Nächste Option wäre eine Regionalbahn mit Endverspätung +50 gewesen. Ich entschied mich stattdessen für einen Kaffee im Bahnhof und nahm den nächsten ICE, somit Verspätung +70. Tatsächlich habe ich die 25 % Entschädigung bekommen, die mir nach meinem Dafürhalten streng genommen nicht zugestanden hätten.

Ich sehe das nicht als Kulanz. Es gilt die tatsächliche Ankunftszeit. Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen.

Eine "Pflicht" die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist.

Außerdem glaube ich, wenn es automatisch durchläuft, dann sitzt keiner da und versucht nachzuweisen, ob du auch eine frühere Ankunft schaffen könntest, also geht es einfach ohne weitere Prüfung durch.

Wenn es nicht offensichtlich ist, dass eine spätere Verbindung genommen wurde, dann "geht es durch". Es werden aber auch öfter Entschädigungen mit Hinweis auf eine frühere mögliche Verbindung abgelehnt.

...Ebenfalls Kulanz ist ja die Verwendung einer anderen Verbindung bei bereits +20 voraussichtlicher Verspätung, und zwar irgendwann innerhalb von 365 Tagen. Auch das macht das Reisen in bestimmten Konstellationen deutlich angenehmer.

Das ist keine Kulanz, sondern EU-Recht und wurde aus der DB herausgeklagt.

Das wiederum ist Unfug. Es gibt keine EU-rechtliche Bestimmung, die von einem Bahnunteernehmen verlangt dem Fahrgast ein wie auch immer geartetes Entgegenkommen zu gewähren, wenn eine Verspätung von +20 zu erwarten ist. Die Nutzung anderer Züge nach EU-Recht ist erst ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten geregelt.

Da eine solche Regelung ab 20 Minuten nicht existiert, ist die Aussage "wurde aus der DB herausgeklagt" frei erfunden.
Die Aufhebung der Zugbindung bereits ab einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten ist eine kundenfreundliche Regelung der Deutschen Bahn, die über die EU-Bestimmungen hinausgeht.

Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.


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