Mal ein Beispiel Ablehnung höhere Gewalt (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 15:55 (vor 16 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 15:59

In meinem Fall bekam ich die Ablehnung höhere Gewalt (Grund: behördliche Maßnahme).

Betroffener Zug war 3407 am 25.10.
https://bahn.expert/details/RE%203407/2024-10-25T08:37:00.000Z?administration=800759

Im RIS war damals zunächst "Reparatur an der Oberleitung" codiert, wenn ich mich recht erinnere, und später dann behördliche Maßnahme.

Tatsächlich war es so, dass an diesem Vormittag in NN eine Oberleitungsstörung kurz vor 9 Uhr gemeldet wurde. Gleis 24 war die OL unten. Es wurde dann wegen Verdacht auf Person in Oberleitung erstmal alles gesperrt (auch Dieselfahrten waren nicht möglich) und gesucht. Allerdings war der Verursacher ein toter Vogel.

Nach Auffinden des Vogels wurde zwar gegen 9.30 wieder Strom aufgeschaltet, der Betrieb kam aber nur sehr stockend und mit größeren Verzögerungen wieder in Gang, da sich logischerweise ein großer Rückstau an einfahrenden Zügen gebildet hat. Der genutzte RE mit Planabfahrt 10:37, also etwa eine Stunde nachdem es wieder Strom gab, fuhr etwa mit +30 ab, weil halt entsprechend alles durcheinander gewürfelt war. Soweit so klar.

Nur: ist das höhere Gewalt? Ein Vogel in der Oberleitung? Eine Maus im Bord Restaurant? Nur weil jemand auf die Idee kam, den Bahnhof auch polizeilich zu sperren? Ist das Standard in solchen Fällen, wenn die Ursache für Den OL-Schaden nicht sofort klar ersichtlich ist? Ich weiß nicht..

Dazu kommt, dass die ganzen Folgeverspätungen vom Typ verspätete Bereitstellung / Verspätung aus voriger Fahrt / verspätetes Personal aus voriger Fahrt und so weiter eigentlich zumindest aus meiner Sicht in die Sphäre der DB fallen.

Was meint ihr dazu?

Lustigerweise gibt es genau zu dieser Störung einen Faden auf DSO:
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?109,10945177


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