Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 25.11.2024, 21:53 (vor 18 Tagen) @ JoeO

Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.

Früher bekam man bei Sammelanträgen noch jeweils einen Brief mit einer großen Tabelle. Da war alles drin erfasst. Fahrpreisentschädigungen, PKW-Pauschalen, Zusatzfahrkarten.

Ich hab daher im August 2022 zum Monatsende alle ICE-Fälle mit dem 9-Euro-Ticket in einem Sammelantrag gestellt. Da kamen allerdings schon die Einzelbriefe.

Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie...


Das ist richtig.
Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden.

Genau. Zum Startzeitpunkt im Mai 2023 war es möglich bei den DTV-Deutschlandtickets. Der Einkauf war dann im Kundenkonto unter Meine Reisen gelistet und das Online-Antragsformular dort abrufbar.
Nur wenige Wochen später hat man die Bestellmaske auf bahn.de dann auf die Verbundlogik abgeändert. Bei den hierüber bestellten Deutschlandtickets ist kein Kundenkonto-Antrag möglich. Etwas länger noch ging der Kauf über die alte Maske im Navigator. Ich hatte hierüber für August 2023 noch eines abonniert.

Da diese "Reise" mittlerweile mehr als 14 Monate zurückliegt, wird der Auftrag nicht mehr angezeigt (auch wenn das Abo bei manchen Fahrästen ggf. noch aktiv ist), sodass zur Zeit überhaupt niemand mehr in der Lage sein dürfte, Online-Anträge mit einem DB-DTV-Deutschlandticket zu stellen.

Da außerdem vor Inkrafttreten der neuen EVO bei mehr als 20 Minuten Verspätung auch Fernverkehrstickets erstattet wurden, war es durchaus mehr als nur Sport.

Wobei sich die Anzahl der Anträge dieser Art bei mir nicht groß geändert hat. Ich hab seitdem halt viele (geplante) Reisen mit Ankunft in der Nachtzeit.

Das wird, wo wir ja bei Lob über das SC FGR sind - auch ziemlich sorgfältig geprüft, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf ein alternatives Verkehrsmittel gegeben sind. Mir ist es bisher nur zweimal passiert, dass der Antrag mit Verweis auf erh. ermäßigt abgelehnt wurde. Der Erstattungsbetrag wird auch nicht auf 120 Euro gedeckelt. Es kam auch nie eine Ablehnung, wenn ich die ICE-Fahrkarte nachmittags gekauft und dann erst am nächsten Tag (z.B. vormittags) genutzt hatte.

Anträge auf Fahrpreisentschädigungen oder -erstattungen mach ich mit dem Deutschlandticket generell keine geltend. Außer ich hab schon zwei Anträge mit +60 für Hotelbeleg etc. und mir fehlt bloß noch ein dritter. Das ist dann so an der Grenze, ab der sich evtl. die Mühe lohnt. Ich habe es bisher meistens trotzdem bereut, die Zeit investiert zu haben, weil die unzähligen Rückfragen nach Ticketkopie, Preisnachweis etc. zwecks Verzögerung einfach zu viel des Guten sind.


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