? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 17:58 (vor 662 Tagen) @ JanZ

und das weiß dann auch jede NE-Bahn in Deutschland, denn die sind nicht "die Bahn", wer hat denn diese Unterlassungserklärung unterschrieben, vermutlich DB Fernverkehr?


Welche von denen fährt weder nach DB- noch nach Deutschlandtarif? Flix wird es möglicherweise anders handhaben, aber das bestreitet hier auch niemand.

Da es jetzt wohl in den Beförderungsbedingungen steht, hat es sich erledigt, nur weil die DB Fernverkehr was anerkennt, gilt das nicht auch für andere Firmen.

Ist wie mit den offenen WC über den Nord-Ostsee Kanal, da wurde wohl die Deutsche Bundesbahn verklagt es zu unterlassen, aber damit braucht sich da heute kein EVU dran halten, eine Regelung dazu kenne ich nicht, gut, das Thema hat sich inzwischen erledigt, nur noch Nostalgiezüge betrifft es, aber die dürfen da ganz normal rüber fahren.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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