? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 11.11.2024, 16:14 (vor 588 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 11.11.2024, 16:16

Oder auf Nr. 9.1.5 Teil A BB PV (DB Fernverkehrsfahrkarten) oder Nr. 8.2.8 Teil A TB DT (z.B. Deutschlandticket im Anwendungsbereich der TB DT) verweisen. Is ja eigentlich auch deutlich formuliert.

Gibt übrigens noch einige andere (ausländische) Eisenbahnunternehmen, die das (bei 60min. Verspätung) nicht umsetzen, z.B. ÖBB PV AG, SBB AG, SNCF und ZSSK.

CD und HZPP setzen es offenbar um. So war jedenfalls die Auskunft, dass es keine konkrete zeitliche Begrenzung gebe.

Ob der VKI die ÖBB abmahnen würde, wenn sich genug Leute (z.B. über die Irreführung bezüglich des Hochwassers) beschweren, weiß ich nicht. https://vki.at/
Der VKI hat mal die WESTbahn abgemahnt, weil die eine Hotelkostengrenze á 80 Euro im Tarif hatten. Die ÖBB, die das gleiche zwar nicht im Tarif, dafür aber in den Fahrgastrechte-Infos auf Ihrer Website hatten, erhielten keine Abmahnung.

Wer Zeit und Muße hat, dem würde ich nahelegen zeitnah eine Eingabe beim VKI zu machen. Auf X gibt es genügend Tweets, in denen ÖBB-seitig unrichtige Informationen zur Nutzungsmöglichkeit der von Streckensperrung betroffenen Tickets gegeben wurde.


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