Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall keine Erstattung vor. (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Montag, 11.11.2024, 09:06 (vor 588 Tagen) @ Ludo

Moin,

wie beurteilt ihr folgenden Fall?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall keine Erstattung vor.
Die Bahn in den aktuell götigen AGB auch nicht.

Es liegt ein Super Sparpreis für 13,49 € vor (direkte FV-Verbindung). Der FV-Zug wird mit +50 prognostiziert und der zu diesem Zeitpunkt schnellste Weg zum Ziel ist mit einer reinen NV-Verbindung. Diese kann auch problemlos mit dem vorhandenen Deutschlandticket gefahren werden, sodass kein FV-Ticket erforderlich gewesen wäre.

Anderereits kannst du nun jede Verbindung, auch mit FV auf der Strecke Startbahnhof - Zielbahnhof im Rahmen der Anerkennung des Tickets nutzen


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