? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 10:29 (vor 587 Tagen) @ JanZ

Ja, aber wenn eine Regelung von der DB so kommuniziert ist, dann ist es ihre Aufgabe, auch ihr Personal darüber zu informieren. Und ich werde auf mein Recht auch bestimmt nicht verzichten, nur weil dann vielleicht (!) eine andere Regelung, die die DB gnädiger weise ohne gesetzliche Pflicht gewährt, wegfällt. Soll ich als nächstes vielleicht auch auf meine Entschädigung gemäß FGR verzichten oder die Fahrkarte bei einem Zugausfall ersatzlos verfallen lassen, aus Angst, dass die DB dann irgendwas an den Regeln zu meinen Ungunsten ändern könnte? Und natürlich dürfen wir hier auch nicht mehr über unsere Rechte reden, weil DB und Gesetzgeber ja nur aus irgendwelchen Foren erfahren, dass es sie gibt und sie dann postwendend abschaffen? Ich finde es erschreckend, was für ein Klima der Angst hier manche schüren.

Es ist schon so viel weg gefallen, ich kenne es noch das Auslandsfahrkarten 2 Monate gültig waren, dann vor kurzen die Gleichstellung von Bahnhöfen beim Fernverkehr, die Übertragbarkeit von Fahrkarten, vor der Nutzung, es gibt da so einiges.

Die FGR reiche ich aber jedes mal wenn es möglich ist auch ein, wie es mein Recht ist, was aber in zwischen auch wohl öfter zu Schwierigkeiten geführt hat (höhere Gewalt).

Je mehr darüber diskutiert wird, so mehr fällt es eben auf.
Mein Schlupflöcher habe ich noch nie beschrieben, eines ist nun auch weg gefallen, hat jahrelang funktioniert.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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