? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 10:13 (vor 662 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ja, aber wenn eine Regelung von der DB so kommuniziert ist, dann ist es ihre Aufgabe, auch ihr Personal darüber zu informieren. Und ich werde auf mein Recht auch bestimmt nicht verzichten, nur weil dann vielleicht (!) eine andere Regelung, die die DB gnädigerweise ohne gesetzliche Pflicht gewährt, wegfällt. Soll ich als nächstes vielleicht auch auf meine Entschädigung gemäß FGR verzichten oder die Fahrkarte bei einem Zugausfall ersatzlos verfallen lassen, aus Angst, dass die DB dann irgendwas an den Regeln zu meinen Ungunsten ändern könnte? Und natürlich dürfen wir hier auch nicht mehr über unsere Rechte reden, weil DB und Gesetzgeber ja nur aus irgendwelchen Foren erfahren, dass es sie gibt und sie dann postwendend abschaffen? Ich finde es erschreckend, was für ein Klima der Angst hier manche schüren.


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