? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 17:03 (vor 588 Tagen) @ Dr. Bahn

und das weiß jeder Zugbegleiter.


Ja, sollte. Vertriebsinfo ZUB, Nr. 47.1

Grund ist hier nachzulesen. In Bezug auf diese Regelung hat sich die Bahn laut euroconsum "vertraglich unterworfen und zum Unterlassen verpflichtet." Sollte es also Stress geben, bei euroconsum verpetzen.

und das weiß dann auch jede NE-Bahn in Deutschland, denn die sind nicht "die Bahn", wer hat denn diese Unterlassungserklärung unterschrieben, vermutlich DB Fernverkehr?

Mich betrifft das nicht, aber in Deutschland wird ja eben jedes kleinste Haar gesucht.

Diese ganze Aufteilung ist eben nicht optimal, und wie hat der Mehdorn mal gesagt, wir haben über 300 Konkurrenten.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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