? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Montag, 11.11.2024, 15:29 (vor 590 Tagen) @ EK-Wagendienst

und das weiß jeder Zugbegleiter.

Ja, sollte. Vertriebsinfo ZUB, Nr. 47.1

Grund ist hier nachzulesen. In Bezug auf diese Regelung hat sich die Bahn laut euroconsum "vertraglich unterworfen und zum Unterlassen verpflichtet." Sollte es also Stress geben, bei euroconsum verpetzen.


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