? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 09:33 (vor 587 Tagen) @ wachtberghöhle

Oder habt ihr weitere Ideen?


Weil 53 > 20 ist, wäre es denkbar, die Fahrkarte zu einem "späteren Zeitpunkt" zu nutzen. Dafür ist ja mittlerweile ganz offiziell ein Jahr Zeit.


Wo kann ich das für die Kontrolle finden, damit ich keine Diskussionen bekomme?


ja hier im ICE-Treff, mit zig §§, da wird behauptet das es möglich ist.


Wenn etwas explizit nicht zwischen den Vertragsparteien geregelt ist, wie hier die Definition "späteren Zeitpunkt", hilft aus Sicht von Juristen der Blick ins Gesetz.

Und in diesen "zig §§" finden sich fast immer die Angabe 12 Monate in Bezug auf Gültigkeit von Verträgen und Ansprüchen.

und das weiß jeder Zugbegleiter.

Mich betrifft es nicht, deswegen mache ich mir da kein großen Gedanken.
Lese hier nur immer wieder die Beiträge dazu.
Bin dann mal gespannt, ob nicht bald diese 20 Minuten Regelung fällt, da sie ja freiwillig ist.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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