9.1.1 vs 2.5.3 der BB (Aktueller Betrieb)

musicus, Donnerstag, 11.05.2023, 18:57 (vor 573 Tagen) @ mdst

Meiner Meinung nach ist es so: grundsätzlich gilt die Möglichkeit, die Fahrt erst "zu einem späteren Zeitpunkt" fortzusetzen (9.1.1) nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets, das ist richtig.

Nein, die Geltungsdauer muss ganz sicher stets dann verlängert werden, wenn die Weiterreise innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums unmöglich oder unzumutbar ist.

Interessanterweise sagt 2.5.3 nichts darüber aus, um wie viel die Geltungsdauer dann verlängert wird...

Spekulatius: um so viel, dass sie ab dem Zeitpunkt des ersatzweisen Reiseantritts nicht geringer ausfällt als eine Flexpreisfahrkarte für den noch nicht abgefahrenen Reiseabschnitt.


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