Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft (Aktueller Betrieb)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 11.05.2023, 16:50 (vor 323 Tagen) @ TrainFW
bearbeitet von Co_Tabara-98, Donnerstag, 11.05.2023, 16:52

Aber nach Fahrgastrechten dürfte ich ja bei Zugausfall nur alternative Verbindungen zum Zielort bis zum nächsten Tag um 10 Uhr nehmen oder ist das bei Streik wieder ein Sonderfall?

Die "Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr (Stand 28.04.2023)" besagen:

"9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen."

Eine solche Auslegung der oben genannten Klausel, dass aber Vorschriften, wie sie u.a. unten aufgeführt sind, dennoch kleinlich einzuhalten sind, würde die oben genannten Fahrgastrechte ad absurdum führen.

"2.5.1 ... Bei einer Entfernung von über 100 km gelten Fahrkarten zur einfachen Fahrt am jeweils auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am Folgetag; entsprechendes gilt bei Hin- und Rückfahrten für die Rückfahrt. In allen Fällen ist die jeweilige Fahrt an dem auf der Fahrkarte zur Hin- bzw. Rückfahrt angegebenen Tag anzutreten. ..."

Das Folgende scheint eine "Soll-Vorschrift" zu sein, es bleibt aber unklar, ob der Reisende sich eine Bescheinigung geben lassen und welchen Aufwand er dafür treiben muss:

"2.5.3 Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können."

Im Übrigen sind wohl grundsätzlich (Super-)Sparpreise im Fernverkehr auch zwei Kalendertage gültig, es werden nur für Verbindungen nach 10 Uhr an Tag 2 keine Angebote gemacht:

"A.3 Fahrpreise ...
3.3 Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Young, Super Sparpreis Young ...
3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."


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