Zum Später-Fahren (Aktueller Betrieb)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 11.05.2023, 17:12 (vor 547 Tagen) @ Barzahlung

Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?


Die DB stellt sich hier seit eh und je auf den Standpunkt, dass eine spätere Reise gemäß Nr. 9.1.1. BB Personenverkehr bzw. Art. 16 lit. c VO (EG) 1371/2007 nur später innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets erfolgen darf.

Und wo hat die DB diesen Standpunkt veröffentlicht?

Selbst wenn es irgendwo in den Tiefen des Web-Auftritts stehen sollte: In den BB habe ich eine solche Passage nicht gefunden.

Eine strenge Auslegung dieses "Standpunkts" würde im Übrigen für viele Reisende, wenn auch nicht alle, jegliche Möglichkeit der Nutzung der Fahrkarte im Anschluss an den Streik ausschließen...


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