9.1.1 vs 2.5.3 der BB (Aktueller Betrieb)

mdst, Berlin, Donnerstag, 11.05.2023, 18:27 (vor 582 Tagen) @ Co_Tabara-98

Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?


Die DB stellt sich hier seit eh und je auf den Standpunkt, dass eine spätere Reise gemäß Nr. 9.1.1. BB Personenverkehr bzw. Art. 16 lit. c VO (EG) 1371/2007 nur später innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets erfolgen darf.


Und wo hat die DB diesen Standpunkt veröffentlicht?

Selbst wenn es irgendwo in den Tiefen des Web-Auftritts stehen sollte: In den BB habe ich eine solche Passage nicht gefunden.

Meiner Meinung nach ist es so: grundsätzlich gilt die Möglichkeit, die Fahrt erst "zu einem späteren Zeitpunkt" fortzusetzen (9.1.1) nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets, das ist richtig. Aber: in der besonderen Situation dieses Streiks greift 2.5.3, wonach die Geltungsdauer verlängert wird. Interessanterweise sagt 2.5.3 nichts darüber aus, um wie viel die Geltungsdauer dann verlängert wird... (das kann man jetzt wieder als problematisch ansehen, ich würde das aber so interpretieren, dass die Geltungsdauer mindestens so verlängert werden muss, dass man mit dem nächsten verkehrenden Zug das Ziel erreichen kann, also die früheste tatsächlich verkehrende Verbindung am 17.5.)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum