Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft (Aktueller Betrieb)

mdst, Berlin, Donnerstag, 11.05.2023, 16:35 (vor 574 Tagen) @ TrainFW
bearbeitet von mdst, Donnerstag, 11.05.2023, 16:38

Aber nach Fahrgastrechten dürfte ich ja bei Zugausfall nur alternative Verbindungen zum Zielort bis zum nächsten Tag um 10 Uhr nehmen oder ist das bei Streik wieder ein Sonderfall?

Woher nimmst du denn die 10-Uhr-Regelung bei den FGR?
“ Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliches Entgelt fortsetzen. ”

Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?


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