Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft (Aktueller Betrieb)

Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 17:01 (vor 580 Tagen) @ Co_Tabara-98

"2.5.3 Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können."

Genau. Man geht mit dem Ticket zur DB Information und holt sich eine Bescheinigung "gültig für den 17.5." Hartnäckig sein und ggf. bei mehreren Personen solange fragen bis dem jemand nachkommt.

Ist die Kontaktaufnahme nicht möglich, soll man die Reise dennoch bei nächster Gelegenheit fortsetzen und den Fall mit dem Zugbegleiter klären. Das hat mir das EBA mal geschrieben.

Im Übrigen sind wohl grundsätzlich (Super-)Sparpreise im Fernverkehr auch zwei Kalendertage gültig, es werden nur für Verbindungen nach 10 Uhr an Tag 2 keine Angebote gemacht:

Das les ich wiederum anders.


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