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chriL999, Samstag, 01.04.2023, 20:45 (vor 992 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von chriL999, Samstag, 01.04.2023, 20:45

Kommt drauf an. Eigentlich istes so ja. Aber es gilt ja die Verspätung am Ziel. Und es könnte ja theoretisch zumindest eine Alternative geben wo man bei Ausfall eines Zuges mit einem anderen mit weniger als +20 am Ziel ankommt. Ist dann die Zugbindung für weitere ggf. gebuchte FV-Züge nicht aufgehoben?
Bsp: Fahrt von A mit NV1 bis B von dort ICE3 bis C.
NV1 fällt aus. Auf der selben Strecke A-B fährt noch die Linie NV2, mit der man in B den ICE3 erreicht. Muss man diesen dann nutzen oder ist die Zugbindung aufgehoben?

Sobald die Zugbindung aufgehoben ist, wird dieses Aufgehobensein auch nicht mehr zurückgenommen. Man sollte natürlich den Grund für die Aufhebung der Zugbindung entsprechend dokumentieren können.

Interessant ist nun, dass man dann auch nicht die Wegstrecke des NV-Anteils einhalten muss, eine geänderte Streckenführung ist ausdrücklich erlaubt (insbesondere auch Umwege im FV auf der NV-Strecke, zumindest für den Fall, dass dieser Umweg einen schneller ans Ziel bringen als ursprünglich gebucht, da man ja irgendwie argumentieren muss).


Das ist egal. Zugbindung aufgehoben heisst man kann über jede andere Strecke mit allen Zügen (ausgenommen Flix und Co.) zum Ziel fahren. Man kann auch später weiterfahren und es muss nicht die schnellste Stecke oder Verbindung sein.

Da ist schon das Problem: "Zum Ziel" kann auch ein Umweg bedeuten, der zwar sinnvoll ist, jedoch nicht so verkehrsüblich ist, da er im Regelfall deutlich länger und teurer ist. Der Zugbegleiter sagt dann eben zu mir, dass ich nicht direkt zum Ziel fahre und auf dem direkten Weg schneller bin. Ich argumentiere, da die Zugbindung aufgehoben ist, kann ich jetzt einen anderen Weg fahren, der zwar deutlich länger ist, jedoch für mich bequemer, da z.B. mehr FV-Anteil (mit Speisewagen, bessere Federung usw.).


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