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611 040, Erfurt, Dienstag, 28.03.2023, 00:40 (vor 1001 Tagen) @ chriL999

Dabei frage ich mich gerade, ob der NV genutzt werden müsste im Anschluss an den gebuchten Fernverkehr, sofern das Ziel heute noch erreicht werden könnte. Oder ob auch dann die Zugbindung komplett aufgehoben ist und man auch die "NV-Strecke" (laut Buchung) mit dem Fernverkehr befahren könnte.


Sofern die Zugbindung aufgehoben ist, kann auch die "NV-Strecke" mit dem FV befahren werden.
Die Zugbindung ist aufgehoben ab einer zu erwartenden Verspätung am Ziel i.H.v. 20 Minuten oder mehr und dann grundsätzlich von A nach B (Ziel).
Bei bekanntem Zugausfall (insbesondere bei Erhalt einer Mail von "DB-Reisebegleitung") ist die Verspätung somit "unendlich", das muss man dem Zugbegleiter jedoch manchmal erklären.

Kommt drauf an. Eigentlich istes so ja. Aber es gilt ja die Verspätung am Ziel. Und es könnte ja theoretisch zumindest eine Alternative geben wo man bei Ausfall eines Zuges mit einem anderen mit weniger als +20 am Ziel ankommt. Ist dann die Zugbindung für weitere ggf. gebuchte FV-Züge nicht aufgehoben?
Bsp: Fahrt von A mit NV1 bis B von dort ICE3 bis C.
NV1 fällt aus. Auf der selben Strecke A-B fährt noch die Linie NV2, mit der man in B den ICE3 erreicht. Muss man diesen dann nutzen oder ist die Zugbindung aufgehoben?

Interessant ist nun, dass man dann auch nicht die Wegstrecke des NV-Anteils einhalten muss, eine geänderte Streckenführung ist ausdrücklich erlaubt (insbesondere auch Umwege im FV auf der NV-Strecke, zumindest für den Fall, dass dieser Umweg einen schneller ans Ziel bringen als ursprünglich gebucht, da man ja irgendwie argumentieren muss).

Das ist egal. Zugbindung aufgehoben heisst man kann über jede andere Strecke mit allen Zügen (ausgenommen Flix und Co.) zum Ziel fahren. Man kann auch später weiterfahren und es muss nicht die schnellste Stecke oder Verbindung sein.

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