Richtig erkannt... (Aktueller Betrieb)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 28.03.2023, 00:35 (vor 997 Tagen) @ chriL999

Dabei frage ich mich gerade, ob der NV genutzt werden müsste im Anschluss an den gebuchten Fernverkehr, sofern das Ziel heute noch erreicht werden könnte. Oder ob auch dann die Zugbindung komplett aufgehoben ist und man auch die "NV-Strecke" (laut Buchung) mit dem Fernverkehr befahren könnte.


Sofern die Zugbindung aufgehoben ist, kann auch die "NV-Strecke" mit dem FV befahren werden.

Ja, wenn sie aufgehoben ist, ist der Rest natürlich unstrittig. Aber ist die Zugbindung aufgehoben, wenn dein gebuchter FV-Zug am Sonntag beispielsweise an deinem "Zwischenziel" pünktlich um 11 Uhr vormittags angekommen ist und deine anschließende NV-Verbindung innerhalb von drei Stunden problemlos zu bewältigen ist?

(Sicher ist dies nur hypothetisch, denn als alter Fuchs wirst du den FV-Teil auf die späten Abendstunden gelegt haben ;-))

Bei bekanntem Zugausfall (insbesondere bei Erhalt einer Mail von "DB-Reisebegleitung") ...

Eine entsprechende Mail dabei zu haben, ist immer eine feine Sache.

Hast du denn gestern, am Montag, dein Reiseziel noch erreicht bzw. es versucht, oder war das nach dem Lounge-Besuch doch nicht mehr möglich bzw. sinnvoll?


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