Richtig erkannt... (Aktueller Betrieb)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 26.03.2023, 14:27 (vor 999 Tagen) @ ffz

genau richtig erkannt. Du hast zwar die "normalen" Fahrgastrechte, die dir aber zumindest in Bayern nur in sofern nutzen werden, dass du die Fahrkarte gegen Erstattung zurückgeben kannst.

Wenn die Züge ausfallen, kann die Fahrt natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Wenn am Montag alle Züge ausfallen, kann einem die Fahrt am Dienstag nicht verwehrt werden.

Sofern es bereits heute sicher ist, dass morgen die gewünschten NV-Züge ausfallen, ist außerdem ggf. die Zugbindung aufgehoben, und die Fahrt könnte komplett heute durchgeführt werden.

Dabei frage ich mich gerade, ob der NV genutzt werden müsste im Anschluss an den gebuchten Fernverkehr, sofern das Ziel heute noch erreicht werden könnte. Oder ob auch dann die Zugbindung komplett aufgehoben ist und man auch die "NV-Strecke" (laut Buchung) mit dem Fernverkehr befahren könnte.


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