FRAGE: Sonderkulanz bei Reisekette von Sonntag in Montagmorg (Aktueller Betrieb)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 24.03.2023, 14:19 (vor 1006 Tagen) @ gnampf

Was die Kulanz angeht, so denke ich doch, das diese sich auch darauf erstreckt. Die EVG hat ja angekündigt, das auch Züge/Schichten betroffen sein können, die am Sonntag beginnen. Soweit ich weiß, war die DB bei den letzten Streiks sehr kulant. Ich sehe keinen Grund, warum es dieses Mal anders sein sollte...


Man weiß natürlich nie, an wen man gerät. Offiziell hat die DB das meine ich nicht freigegeben.

Auf bahn.de/aktuell heißt es: "Alle Fahrgäste, die ihre für den Zeitraum vom 27.03.2023 bis zum 28.03.2023 geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ..."

Es ist also von den jeweiligen Kalendertagen (ab 0 Uhr bis 24 Uhr) auszugehen, und es steht nicht dabei, dass die Kulanz für Reisen, die am Sonntag begonnen werden, nicht gilt. Insbesondere, weil die Gewerkschaft explizit verlauten ließ, dass ab Montag, 0 Uhr mit Streiks zu rechnen ist, darf man von der Gültigkeit der Kulanz für Fahrten ausgehen, die in den Montag hineinreichen. Bei entsprechender Zugbindung oder Angabe einer solchen Verbindung auf dem zugehörigen Reiseplan, sollte es problemlos funktionieren.

aber wenn er dich aus dem Zug wirft ...

und eine Anzeige des Fahrgastes riskiert sowie ordentlichen Ärger mit dem Arbeitgeber??

Wie das ganze am Ende dann abläuft müssen wir uns wohl überraschen lassen. Das Personal wird sicher dran interessiert sein nach Hause zu kommen und nicht selbst 24h lang irgendwo zu Stranden, wo sie sich die Übernachtung dann selbst bezahlen müssen.

An welchen Arbeitgeber denkst du, der da nicht vorher organisatorische Maßnahmen trifft?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum