Voraussetzungen für die Kulanz (Aktueller Betrieb)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 26.03.2023, 01:29 (vor 999 Tagen) @ Reservierungszettel

Nein, die Sonderkulanz gilt nicht für besagte Fahrkarte des Forenkollegen, weil er diese erst am 24. März gebucht hat.


Wieso? Da steht alle also sind auch alle gemeint.

Auf der Sonderkulanz-Seite steht die Voraussetzung "gebucht bis einschließlich 23.03.2023" zwar nicht in der "Einleitung", und wer nach "die Zugbindung ist aufgehoben" nicht weiterliest, bekommt es in der Tat nicht mit. Allerdings steht es ein paar Zeilen weiter dick und fett unter der nächsten Zwischenüberschrift.

Dennoch gelten selbstverständlich die allgemeinen Fahrgastrechte für den Fall, dass die Züge der ausgesuchten Verbindung nicht regulär verkehren, was bei einer "längeren Weiterfahrt" sehr wahrscheinlich ist: Die Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Option, die der Fahrgast wählen kann.


Eben meintest du noch das genau das nicht erlaubt sei. In diesem Fall bis Mittwoch 3 Uhr.

Du wirfst verschiedene Dinge durcheinander. Die genannte Grenze "Mittwoch 3 Uhr" ist das Ende der Kulanzzeit für Fahrkarten des Deutschlandtarifs (die infrage stehende Fahrkarte von ChriL999 gehört nicht dazu). Die Kulanzregelung ist insbesondere relevant für solche Fahrten, die von den Fahrgastrechten (möglicherweise) nicht erfasst werden, weil die Züge doch laut Fahrplan verkehren (könnten).

Steht nunmal auch so auf der Seite der DB.

???


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