Richtig erkannt... (Aktueller Betrieb)

chriL999, Mittwoch, 29.03.2023, 23:02 (vor 995 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ja, wenn sie aufgehoben ist, ist der Rest natürlich unstrittig. Aber ist die Zugbindung aufgehoben, wenn dein gebuchter FV-Zug am Sonntag beispielsweise an deinem "Zwischenziel" pünktlich um 11 Uhr vormittags angekommen ist und deine anschließende NV-Verbindung innerhalb von drei Stunden problemlos zu bewältigen ist?

(Sicher ist dies nur hypothetisch, denn als alter Fuchs wirst du den FV-Teil auf die späten Abendstunden gelegt haben ;-))

Die Zugbindung ist immer dann aufgehoben, wenn die beabsichtigte Verbindung (z.B. die auf dem Online-Ticket) oder eben eine andere sinnige Verbindung eine Verspätung >= 20 Minuten zu erwarten lässt.


Hast du denn gestern, am Montag, dein Reiseziel noch erreicht bzw. es versucht, oder war das nach dem Lounge-Besuch doch nicht mehr möglich bzw. sinnvoll?

Ich habe am Montag das Reiseziel nicht erreicht, da ja alles storniert wurde.


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