Julian Reichelt (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 14.03.2023, 19:47 (vor 408 Tagen) @ Henrik

Unerheblich ob es angezeigt wird oder nicht. Wenn Du eine Fahrkarte mit Ermäßigung hast, musst Du ggf auf Verlangen den Grund für die Ermäßigung vorzeigen. Wenn BC50 dann diese. Wenn das Personal einen oder mehrere Gründe sieht, dass irgendetwas nicht stimmt, ist es berechtigt, eine andere Legitimation dazu anzufordern zum Vorzeigen. Also Führerschein oder Personalausweis o.ä.


Dafür bedarf es aber keinerlei bestimmte Gründe, dass irgendetwas nicht stimmen würde.

- Nur gültig mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis). Dieser ist bei der Kontrolle vorzuzeigen.
- Bei Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt zeigen Sie bitte zusätzlich Ihre gültige BahnCard vor.


Das gilt auch für Julian Reichelt
https://www.rnd.de/panorama/ex-bild-chef-julian-reichelt-streitet-sich-mit-der-deutsche...

Erster Satz:

Weil sich der Ex-„Bild“-Chef bei der Ticketkontrolle nicht korrekt ausweisen konnte, muss er sich wegen „Leistungserschleichung“ verantworten.

Da passt was nicht.

Fangen wir mal damit an: Er hat auf jeden Fall einen auf seinen Namen ausgestellten Fahrschein. Das kann man sogar daheim vom Schreibtisch aus verifizieren:

https://www.bahn.de/service/buchung/auftragssuche
Auftrag: HHFT2Y
Name: Reichelt

Super Sparpreis Bremen-Berlin 10.3. mit Zugbindung HB-Hbf 7:15 ICE533/H-Hbf 8:31 ICE843-ICE853.

Wenn er persönlich mit diesem Ticket gefahren ist und sich nur nicht ausweisen konnte, ist das keine Leistungserschleichung. Daher drängt sich, wenn man vorraussetzt, dass an dem Bericht was dran ist, der Verdacht auf, dass das Ticket in der Verbindung, in der er saß, nicht gültig war.

An der Zugbindung kann es aber schon mal nicht gelegen haben. Der Zug war nämlich zu spät. Daher war die Zugbindung auch aufgehoben.

Der Super Sparpreis gilt bis 11.3. 10 Uhr. Der Spiegel-Bericht erschien am 12.3. mittags. Ist er vielleicht erst am 11.3. nachmittags oder am 12.3. mit dem Ticket unterwegs gewesen?
Laut dem Spiegel-Bericht wohl nicht, denn da ist davon die Rede, dass die Fahrt freitags stattfand.

War er vielleicht nicht von Bremen nach Berlin unterwegs? Sicher nicht, wenn er erst 6h vor der Fahrt das Ticket kauft.

Das Ticket wird in den Zügen, mit denen er gefahren ist, also ziemlich sicher gültig gewesen sein.

Dann versteh ich nicht, was das mit der Leistungserschleichung auf sich hat? Mit der Identitätsfeststellung durch die BPol hat sich die ja doch erledigt.


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