Bahncard ja oder ja (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 14.03.2023, 17:41 (vor 676 Tagen) @ Tabernaer
bearbeitet von Henrik, Dienstag, 14.03.2023, 17:45

Unerheblich ob es angezeigt wird oder nicht. Wenn Du eine Fahrkarte mit Ermäßigung hast, musst Du ggf auf Verlangen den Grund für die Ermäßigung vorzeigen. Wenn BC50 dann diese. Wenn das Personal einen oder mehrere Gründe sieht, dass irgendetwas nicht stimmt, ist es berechtigt, eine andere Legitimation dazu anzufordern zum Vorzeigen. Also Führerschein oder Personalausweis o.ä.

Dafür bedarf es aber keinerlei bestimmte Gründe, dass irgendetwas nicht stimmen würde.

- Nur gültig mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis). Dieser ist bei der Kontrolle vorzuzeigen.
- Bei Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt zeigen Sie bitte zusätzlich Ihre gültige BahnCard vor.


Das gilt auch für Julian Reichelt
https://www.rnd.de/panorama/ex-bild-chef-julian-reichelt-streitet-sich-mit-der-deutsche...


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