? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant" (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 15:44 (vor 491 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 15:47

Nun, wenn die Bahnbetreiber Übergangszeiten auf 60 oder gar 120 Minuten setzen, dann werden sie so gut wie nie mehr für Verspätungen in Regress genommen werden können.

Wieso das denn? Entstehen Verspätungen nur durch Umstiege? Garantiert eine Übergangszeit >59 min., dass der Umstieg nicht platzen kann? Nein! Übergangszeiten sind für die Abwendung von Pönalen deutlich weniger relevant als eine enge Taktung und die Aufrechterhaltung einer gewissen Betriebsqualität.

Insofern bedarf es einer gerichtlichen Überprüfung des verordnungsgemäßen Verhaltens, genau wie gerichtliche Überprüfungen von AGB's oder hier Beföderungsbedingungen.

Wie bereits geschrieben: die Verordnung legt keine Obergrenzen für Übergangszeiten fest. Welcher Verstoß soll nun vorliegen?

Bei Verlängerung von Übergangszeiten liefert man Blau-Pausen wie man generell Verspätung "verpackt", damit man nicht auf 20 min, 60 min oder 120 Minuten Verspätung einer Zugverbindung kommt.

Die Übergangszeit ist doch nur die halbe Miete. Warum sollte man das auch nicht machen?? Wäre ein ICE-Verkehr im 15-Minuten-Takt dann also auch rechtswidrig?? Da kommen dann ja auch keine 120 Minuten Verspätung mehr dabei raus...

Das ist definitiv rechtlich unzulässig.

Seh' ich jetzt nach wie vor nicht.

Aber wo kein Kläger, auch kein Angeklagter....

Na immerhin da haben wir eine Schnittmenge.


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