? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant" (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 14:10 (vor 511 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 14:13

In der Fahrgastverordnung, die sich in 2023 ändern wird:
U.a.
"Mehr Durchgangsfahrkarten: Bahnunternehmen sind künftig verpflichtet Durchgangsfahrkarten anzubieten, wenn Anschlusszüge von einem Eisenbahnunternehmen oder einem Tochterunternehmen betrieben werden, z.B. bei der Verbindung zwischen Regional- und Fernzug. Die Durchgangsfahrkarte ist künftig ein Einzelticket, die für mehrere Zugverbindungen einer Reise gültig ist und das Recht auf Umleitung bzw. Entschädigung bei Verspätung oder verpassten Anschlüssen sichert. Auch Tickethändlern soll es erleichtert werden, Durchgangsfahrkarten anzubieten, indem sie verschiedene Angebote kombinieren. Dafür erhalten Sie einen Anspruch gegen Bahnunternehmen auf Informationen in Echtzeit. Letztendlich kann aber jeder Verkäufer selbst entscheiden, ob er davon Gebrauch macht.Reisende haben in Zukunft Anspruch auf Fahrradmitnahme im Zug. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen."

Durchgangsfahrkarten sind etwas ganz anderes als eine Regulierung von Übergangszeiten per Rechtsnorm. Mit einer Durchgangsfahrkarte bist du ja selbst erst zum großen Glückskind geworden. Eine Quellenangabe bzw. ein Link zur Verordnung wären übrigens nett gewesen.

Eine Verlängerung der Umsteigezeit bedarf der übliche Bahnkunde ja nicht, er ist ja plötzlich nicht langsamer geworden.
Die DB verlängert die Umsteigezeit ja nur, um mehr Verspätungen zuzulassen ohne dafür in Regress genommen werden zu wollen.

Und?? Die DB hat sich eben irgendwann mal für den fahrplanbasierten Verkauf entschieden. Hat die Mehrheit bisher auch nicht gejuckt. In der Minderheit der Flexpreiskundschaft bin ich allerdings weder ein großer Fan dieser Taktik noch leide ich besonders darunter. Das Stückeln von Fahrscheinen wird wohl auch künftig kaum abzuschaffen sein. Und aktuell gilt ja ohnehin "Besser als geplant".

Dies steht natürlich komplett konträr zum Sinn der Fahrgastrechte-Verordnung und ist daher rechtlich unwirksam.

Nein! Die Fahrgastrechte-Verordnung bezweckt schließlich keine Übergangszeit-Obergrenzen.


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