? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant" (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 12:54 (vor 491 Tagen) @ Altmann

Was könnte ein Zub nämlich einem derartigen Fahrtwunsch entgegensetzen:

- Er möchte also früher als gebucht vom Grenzbahnhof (= Beginn der DB-Reise) abfahren. Ob das zulässig ist, ist zumindest nicht so klar.

Immerhin tritt er im geschilderten Beispiel die Reise wie geplant an. Da finde ich wenig, was man dem Reisenden hier vorwerfen soll...


- Sinn und Zweck der Kulanzregelung ist es ja, dass man Verbindungen, die aufgrund zu kurzer Umsteigezeit nicht buchbar sind (im Flugverkehr nennt man das "illegal connections") nutzen kann.

Sagt wer? Wir wissen es nicht. Ich vermute eher die Minimierung von Entschädigungszahlungen als tatsächliche Motivation.

Das ist hier ja nicht der Fall - die Verbindung, die er nützen möchte, wäre ja buchbar (nur halt zu einem (vielleicht wesentlich) höheren Preis).

Das tut aber für die Anwendung der Kulanzregelung nichts zur Sache. Die Buchbarkeit bzw. Nicht-Buchbarkeit von Verbindungen ist im Kulanzverfahren nirgends als Kriterium benannt und daher irrelevant.

Wenn man das erlaubt, dann ist das tatsächlich das Ende des Flexpreis-Tickets.

Auch das glaub' ich nicht. Eher ist das der bislang eindrucksvollste aller Beweise für die Unsinnigkeit des Konstruktes "Zugbindung". Oder gar das Ende der Unterwegsaufenthalte.

Ist also durchaus denkbar, dass es klappt. Aber mir persönlich wär das Risiko zu hoch, und ich würd lieber so wie gebucht fahren.

Mach ich auch so - eine Buchung nach Fahrtwunsch ist ja (mit mehr oder weniger Zeitaufwand) meist irgendwie machbar. Dass man viel mehr riskiert, als ggf. nicht mitgenommen oder unterwegs ausgesetzt zu werden, kann ich mir aber auch nicht vorstellen - dafür ist der Grad an Verwirrung, den diese Regelung nun aufwirft einfach zu grotesk. Ganz ohne Abenteuer geht's eben doch nicht....


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