Hacker-Paragraf (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.06.2022, 22:44 (vor 764 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Die Bahnanwälte könnten z.B. sowas konstruieren;

"Sich durch Ausspähen und Manipulieren von Daten einen Vorteil verschaffen"

§ 202b Abfangen von Daten
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202b.html

Bitte ganz lesen. Dafür müsste überhaupt erstmal irgendwas geschützt sein.

wenn es nicht schon ganz einfach Betrug wäre

Warum sollte "es" Betrug sein? Eine gültige Lounge-Eintrittskarte lag ja vor (in Form eines 1. Klasse-Upgrades).

--
Weg mit dem 4744!


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