Hacker-Paragraf (Allgemeines Forum)

chriL999, Donnerstag, 23.06.2022, 16:33 (vor 962 Tagen) @ BahnFanFritzlar
bearbeitet von chriL999, Donnerstag, 23.06.2022, 16:34

Die Bahnanwälte könnten z.B. sowas konstruieren;

"Sich durch Ausspähen und Manipulieren von Daten einen Vorteil verschaffen"

§ 202b Abfangen von Daten
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202b.html

wenn es nicht schon ganz einfach Betrug wäre

Wäre Betrug ebenfalls Freiheitsstrafe i. H. v. bis zu zwei oder gar 10 Jahren?

Auch kann es durchaus passieren, dass ein solcher Code vom Lesegerät falsch eingelesen wird. Habe selbst schon Gutschriften von bekannten deutschlandweiten Kundenkarten aus Offline-Einkäufen bekommen, die ich selber sicher nicht getätigt habe. Eben ein Lesefehler an der Kasse beim Einscannen.


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