Datenschutz (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Donnerstag, 23.06.2022, 16:57 (vor 665 Tagen) @ sflori

Bezüglich der Frage, ob das Lesegerät online ist, stellt sich mir folgende Frage:


Die Lesegeräte erfassen die Zugangsart zur Bildung von Statistiken. Sie erfassen nicht, wer sich zu welchem Zeitpunkt wo aufgehalten hat. Falls das eines Tages geändert werden soll, musst Du als Betroffener dem zustimmen.

Man möchte also digitale Verarbeitung der Identifikation vermeiden, aber gleichzeitig digital prüfen, ob der Code allgemein gültig ist und aber auch zur Person passt, was man aber dann nur stichprobenartig analog prüfen möchte.

Das ist natürlich auch nicht so einfach.
Da kommt dann so ein Murks bei raus, wo die ganze Kette daran hängt, dass niemand den Code kopiert und das Personal stichprobenartig guck, ob sich ein Balken bewegt?

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