Bus und Straßenbahn kann privatrechtlich sein. (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Samstag, 27.06.2020, 15:05 (vor 1391 Tagen) @ Re 8/12

Auch wenn grundsätzlich die Pflicht zur Annahme von Bargeld gilt, kann in privatrechtlichen Verträgen die Barzahlung ausgeschlossen werden, da für Verträge grundsätzlich die Privatautonomie gilt. Für öffentliche Stellen dagegen gilt aufgrund von § 14 (Abs. 1 Satz 2) die Annahmepflicht, sofern sie nicht durch eine bundesgesetzliche Regelung aufgehoben wurde (...)."

An dem Punkt waren wir aber schon paar Beiträge weiter oben: Beförderungsverträge können durchaus auch privatrechtlich sein. Daher leitet sich aus dem von Dir zitierten nicht ab, dass in Bus und Straßenbahn Bargeldannahmepflicht besteht.


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