Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 14:16 (vor 2916 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 14:18

Bei einer Schlichtung müssen beide Parteien ein gewisses Commitment einbringen, den Schlichterspruch am Ende auch zu akzeptieren.

Habe ich nicht vermissen lassen - sonst wäre die Anstrengung des Verfahrens ohnehin völlig sinnlos, schließlich ging die Initiative von mir aus. Abgesehen davon sind Schlichtungsempfehlungen der söp sowieso nicht bindend.

Dass man einseitig das Schlichtungsergebnis ablehnt, sollte dabei eine Ausnahme in Extremfällen sein.

So geschehen durch Ablehnung der DB.

Eine Schlichtung als Option oder bloße Informationsgewinnung zu sehen, ist jedenfalls abwegig.

War auch nicht meine Absicht.


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