Nachfrage: Warum ging es genau? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 11:41 (vor 2844 Tagen) @ Frecciarossa

Wenn drei beteiligte Parteien zu einem von Deiner Berechnung abweichenden Ergebnis kommen,

Es sind zwei. Das EBA hat recht offensichtlich die DB-Position übernommen. Sogar ein erkennbarer Fehler wurde ungeprüft (da hätte man ja die vorliegenden Bescheide auch noch lesen müssen...) vom EBA repliziert.

weshalb bist Du Dir Deiner Sache dann so sicher?
Die Diskussionen hier im Forum zeigen ja immer wieder, dass in manchen Punkten durchaus ein gewisser Interpretationsspielraum besteht, der nicht zwangsläufig zu Gunsten des Fahrgastes entschieden werden muss.

Dass spezialisierte und unabhängige Volljuristen (söp) im Tenor ihrer Schlichtungsempfehlung meine Position grundsätzlich stützen, ist in meinen Augen ein sehr großer Erfolg. Abgesehen davon hat auch das SC FGR meinen Anträgen in der Sache stattgegeben, da man auf Basis der BB / FGR / VO (EG) 1371/2007 Ansprüche meinerseits gegeben sah (allein die konkreten Beträge haben halt nicht gepasst). Die „unsichtbare dritte Partei“ ist hier das SC FGR, das seine Rechtsauffassung etliche Monate nach Anerkennung der Ansprüche eigenmächtig ins Gegenteil abändert. Eine DB-Tochtertochtertochtergesellschaft überprüft, revidiert und kassiert Fahrgastrechtsfälle, sichert gleich auch noch die Qualität der eigenen Arbeit und legt Ergebnisse von Zeit zu Zeit dem EBA zur Kenntinshame vor. Einen anderen Eindruck kann ich im konkreten Fall überhaupt nicht gewinnen.

Davon abgesehen finde ich, dass Du einen groben Fehler gemacht hast, als Du Dich gleichzeitig an EBA und Schlichtungsstelle gewandt hast.

Kann sein. Ich hatte allerdings meine Gründe für dieses Vorgehen. Hätte ich die söp auslassen sollen?

Damit verdirbt man sich sämtliche Sympathien

In den Bereichen infolge von Schlechtleistung erlittener Vermögensschäden sowie der Rechtewahrnehmung und -durchsetzung geht es kaum um Sympathiewerte. Erst recht nicht, wenn mit der Eskalationsstufe söp bereits eine notifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsinstanz angerufen wird, die ja einer Gerichtsverhandlung noch vorgreifen soll.

die Beteiligten kommen sich doch da verschaukelt vor.

Nein, nein - nicht alle. Der Kunde ganz bestimmt nicht.


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