Frage zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 14:12 (vor 2844 Tagen) @ Carsten-BI

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).


Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.

Gehen denn entwertete OT überhaupt? Ich könnte ja theoretisch bei mehreren Kontrollen auf derselben Fahrt mehrere Ausdrucke zeigen und entwerten lassen und damit mehrmals die Entschädigung kassieren.


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