Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 14:11 (vor 2847 Tagen) @ U_219

Du verkennst den Charakter einer Schlichtung. Bei einer Schlichtung müssen beide Parteien ein gewisses Commitment einbringen, den Schlichterspruch am Ende auch zu akzeptieren. Dass man einseitig das Schlichtungsergebnis ablehnt, sollte dabei eine Ausnahme in Extremfällen sein. Eine Schlichtung als Option oder bloße Informationsgewinnung zu sehen, ist jedenfalls abwegig.


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