Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden (Fahrkarten und Angebote)

U_219, Donnerstag, 31.05.2018, 13:22 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa

Keinem darf eine Aktion zum Nachteil ausgelegt werden, nur weil man sich wie oben schon erwähnt Handlungsempfehlungen an anderer Stelle holt. Wo steht das sowas untersagt ist?

Parallel zu einer Schlichtung ein weiteres Verfahren zu betreiben ist ein No-Go. Das steht nirgendwo, das weiß man.

Was ist falsch daran, sich Informationen und ggf Tipps für eine Argumentationshilfe zu holen? Du legst hier Standards an, die so nicht gelten.

Und wenn sich eine Sache lange hinzieht, dann kann es niemals ein NoGo sein, sich mehrere Optionen offen zu halten. So sehe ich das.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum