Frage zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 30.05.2018, 18:30 (vor 2851 Tagen) @ Carsten-BI

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).


Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.

Das stimmt nicht. Selbstverständlich gehen auch Papierfahrkarten (keine Onlinetickets) ohne Zangenabdruck.

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Weg mit dem 4744!


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