Frage zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular (Fahrkarten und Angebote)

Carsten-BI, Mittwoch, 30.05.2018, 13:50 (vor 2848 Tagen) @ JanZ

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).

Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.


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