Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 13:19 (vor 2843 Tagen) @ U_219

Ja da arbeiten auch nur Menschen - soweit ohne Beanstandungen. Aber die EU Richtlinien zur Bearbeitung von FGR sind doch sicher eindeutig formuliert und festgehalten.

Die Fahrgastrechte lassen in mancherlei Hinsicht einen gewissen Interpretationsspielraum und bei komplexeren Sachverhalten – und um einen solchen scheint es sich ja zu handeln – kann es da schon zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.

Keinem darf eine Aktion zum Nachteil ausgelegt werden, nur weil man sich wie oben schon erwähnt Handlungsempfehlungen an anderer Stelle holt. Wo steht das sowas untersagt ist?

Parallel zu einer Schlichtung ein weiteres Verfahren zu betreiben ist ein No-Go. Das steht nirgendwo, das weiß man.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum