Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:43 (vor 2848 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:45

Parallel zu einer Schlichtung ein weiteres Verfahren zu betreiben ist ein No-Go. Das steht nirgendwo, das weiß man.

Nein. (zumal beide Verfahren verschiedene Ziele verfolgten)
Aber fürs nächste Mal dann: Erst söp-Verfahren, im Anschluss EBA-Verfahren.


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