nomen est omen - wer die Bundesbehörde hat, hat Recht (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Donnerstag, 31.05.2018, 10:20 (vor 2843 Tagen) @ musicus

Ergo ist das "Servicecenter Fahrgastrechte" nicht unabhängig. Wie praktisch.

Ja, aber wenn es gar nicht will, gibt es ja noch die Schlichtungsstelle beim Eisenbahn Bundesamt.


Die Stelle heißt "Durchsetzungsstelle" (analog zu "Servicecenter") und setzt die Position der DB durch. Bringt u.U. also auch nix - im Fall "Xavier" bei mir folgendermaßen (Kurzfassung, chronologisch) verlaufen:

  • [Mitte Oktober] Antrag, Fahrscheine, Belege etc. eingereicht
  • 7 Wochen Funkstille
  • SC FGR schickt 3 Bescheide, erkennt Ansprüche nur z.T. an und erstattet demzufolge zu wenig
  • Beim SC FGR reklamiert
  • SC FGR schickt weitere 3 Bescheide, erkennt Ansprüche nur z.T. an, erstattet etwas nach, in Summe aber noch immer zu wenig
  • Beim SC FGR reklamiert
  • [mittlerweile ist es Januar geworden] Beim EBA angezeigt
  • [gleichzeitig] Bei der söp um Schlichtung gebeten
  • EBA meint, so ganz sauber sähe das nicht aus, will Stellungnahme der DB einholen
  • söp-Juristen meinen, ich sei im Recht, errechnen zwar abweichende Beträge, dennoch seien seitens DB noch Erstattungen offen; Schlichtungsvorschlag: Erstattung des Betrags nach Berechnung der söp
  • [wir haben Mitte April, der Osterhase war längst da und die Kirschblüte kündigt sich langsam an...] SC FGR meint alle 6 Bescheide seien nichtig, weil fehlerhaft, mein Anspruch sei 0
  • EBA verkündet frohe Kunde, ein berittener Herold sei vorbeigaloppiert, die Antwort von der DB läge nun vor [man hat allerdings erkennbar wenig Aufwand betrieben, das Schreiben des SC FGR in eigene Worte zu fassen]:
    alle 6 Bescheide seien nichtig, weil fehlerhaft, mein Anspruch sei 0
  • söp hat traurige Neuigkeiten: DB an Schlichtung nicht interessiert
  • Beim SC FGR reklamiert
  • Beim EBA um Stellungnahme zur plötzlichen Volte, dass nun sechs Bescheide über Nacht nichtig sein sollen, gebeten
  • SC FGR antwortet: Das Thema ist durch, wir stehen für Auskünfte nicht zur Verfügung
  • EBA antwortet: Das jüngste Schreiben des SC FGR hat immer Gültigkeit, weil es das jüngste ist. Alles andere mache man mit der DB schon aus und müsse mich nicht interessieren.

...es heißt ja schließlich nicht Fahrgast-Bundesamt.

Euch allen da draußen noch viel Spaß beim Einreichen von Erstattungen.

Wenn die sechs Bescheide ungültig sind - musstest Du dann das bislang erstattete (es gab ja zwei Erstattungen) zurückzahlen?

Wenn alle sechs Bescheide ungültig sind, gab es dann nicht drei neue Bescheide? Oder wurden die drei Anträge nun vollständig zurückgewiesen / abgelehnt?


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