Beförderungsvertrag - inkl +City - Ja und Nein!! (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Montag, 26.02.2018, 18:22 (vor 2949 Tagen) @ br752

An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln.


Ich teile diese Ansicht vollumfänglich.

Wenn eine Verbindung (Bus+Bahn) über bahn.de als Sparpreis+City auf eine Bahnfahrkarte gebucht werden kann, darf bei Verspätungen innerhalb dieser Verbindung nicht der Rest ungültig werden.


Das stimmt, aber "Bus" kann man nicht mit dem Sparpreis buchen!!!

Doch - mit City-Ticket schon.
Der Text zu Teilpreis irritiert, weil DB Vertrieb der Geltungsbereich des City-Tickets nicht bekannt ist.

In dem Aztek-Code sind auch 2 Tickets vermerkt. Oder so: Anstelle 2 Blatt Papier auszudrucken oder bei 2 Firmen einen Ticket zu kaufen (DB:ICE und VRR:Bus) ist das +City Ticket nur ein Comfort fuer den Kunden!

Die Anzahl der Aztek-Codes ist irrelevant.

Das bei begruendetem Problemen eine Kulanz angewendet wird halte ich fuer Richtig. Absichtlicher Missbrauch sollte unterbunden werden, denn kein ICE Schaffner ist in der Lage eine Busverspaetung nachzupruefen. Oft wissen noch nicht mal die Leitzentralen wo ihr Bus steckt und muessen beim Busfahrer rueckfragen. Wenn also der ICE Schaffner aus Bayern im VRR Gebiet die Leitzentrale vom lokalen Busunternehmen anrufen soll (Die sind nicht zentral koordiniert), ob der BUS 751 zwischen Rathaus und der S-Bahn vor 35 Minuten Verspaetung hatte und somit eine S-Bahn spaeter genutzt werden musste, die aber puenktlich war, um die Zugbindung aufzuheben, dann ist das Irrsinn!

Irrsinn ist es, dem Fahrgast seine Rechte zu entziehen, wenn das Verkehrsunternehmen nicht in der Lage ist die Vorleistungen der anderen Vertragspartner zu überprüfen.

Soll heissen: Der Sparpreis waere ad adsurdum gefuehrt, wenn man sich eine lokale Stoerung im VRR/Stadtgebiet raussuchen kann um "sorgenfrei" jedes Ticket als ICE Flexpreisticket zu nutzen.

Aus dem Anspruch zur Erfüllung des Beförderungsvertrages ergibt sich kein Anspruch auf Fahrtunterbrechungen - d.h. eine Bindung an die nächste passende Verbindung ist zulässig.
Dass durch die Verspätung im +City-Bereich selbst die nächste Verbindung nicht mehr erreicht werden könnte, ist recht unwahrscheinlich. Sollte dies durch eine Großstörung verursacht worden sein, ist es jedoch recht leicht nachvollziehbar.

Auch keinen Anspruch hat der Fahrgast auf:
- Weiterfahrt unter vergleichbaren (statt identischen) Bedingungen (z.b. ICE statt IC, Veolia statt DB Regio)
- Weiterfahrt über andere Strecken
- Erfrischungen / Snacks
- pauschale 25% bzw 50% Entschädigung
- Recht auf Erstattung bei Fahrtabbruch

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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