Nur um mal so die Verhältnisse darzustellen (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 25.02.2018, 22:42 (vor 2947 Tagen) @ ALR997

Nur ob das so richtig sein sollte, da bin ich mir unsicher. Es würde jedoch deutliche Änderungen bei der Finanzierungsstruktur und womöglich Preiserhöhungen zur Folge haben. Gerade weil bei Sparpreisen allerdings die Möglichkeit weggefallen ist auf Flexpreis per Zahlung des Differenzbetrages aufzuschlagen, finde ich den Mangel an Alternativen (abgesehen von Sparpreis verfallen lassen und Flexpreis en plus kaufen) durchaus zurecht beklagenswert.

Ein realer Schaden dürfte dem Verkehrsunternehmen durch die Missachtung der Zugbindung im Verspätungsfall kaum entstehen. Anders sieht es höchstens aus, wenn Züge anderer Unternehmen genutzt werden und deshalb eine Verrechnung zwischen diesen erfolgt - oder andere Verkehrsmittel genutzt werden. Beides ist in den gesetzlichen Fahrgastrechten vorgesehen - aber da hier die Verspätungsursache außerhalb des Geltungsbereichs dieser liegt, greift die Fahrgastrechteverordnung nicht. (Der Beförderungsvertrag selbst ist trotzdem zu erfüllen, d.h. Produktklassen-, Weg- und Unternehmensbindung)

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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